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Ehegattensplitting. Ungerecht.

Dienstag, 21.April 2009 von Katie Baldschun

Aktuell, Arbeit & Soziales, Kampagne

Die SPD hat ihr Regierungsprogramm vorgelegt. Mit den Vorhaben, gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit und eine Frauenquote für Aufsichtsgremien in der privaten Wirtschaft durchzusetzen, hat sie zwei zentrale gleichstellungspolitische Forderungen in den Entwurf aufgenommen. Das ist gut so.

Ehegattensplitting. Ungerecht.

Ehegattensplitting. Ungerecht.

Aber: Im Hambuger Grundsatzprogramm hat sich die Sozialdemokratie zu weiteren strukturellen Veränderungen bekannt. “Wir wollen das Steuerrecht so umgestalten, dass es für Frauen keine Hürde darstellt, erwerbstätig zu werden, und ihrer beruflichen Emanzipation nicht im Wege steht.”

Das Steuerrecht in seiner jetzigen Form zementiert die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Frauen und Männern. Es entspricht in keiner Weise der Lebensrealität junger Partnerschaften und Familien, weil es auf den (männlichen) Allein-Ernährer ausgerichtet ist: Das Ehegattensplitting stellt den gleichwertigen Doppelverdienst beider Partner schlechter als das Familieneinkommen mit Zuverdienst. Das ist weder fortschrittlich noch gerecht!

Wir brauchen keine staatlich geförderte Festschreibung von der Ehe als Versorgungsinstitution, sondern ein Steuerrecht, das individuelle Lebensentwürfe nicht benachteiligt. Wir wollen Kinder fördern und  nicht die Ehe.

Deshalb: Regierungsprogramm ändern – Ehegattensplitting abschaffen!


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5 Kommentare

  1. ralf sagt:

    Jetzt Musteranträge zum Regierungsprogramm runterladen: http://spdlink.de/swgv

  2. Das Ehegattensplitting stellt den gleichwertigen Doppelverdienst beider Partner schlechter als das Familieneinkommen mit Zuverdienst.

    Das tut das Ehegattensplitting definitiv nicht. Wenn man so Dinge wie Arbeitnehmerpauschbetrag weglässt (der Doppelverdienern eine etwas geringere Steuer einbringt), dann ist es für die Steuer völlig egal, ob da jetzt 40′000-0 oder 30′000-10′000 oder 20′000-20′000 verdient werden. Es gibt eine Splittingtabelle, die für gemeinsam veranlagte Ehepartner zum Zug kommt.

    Wie stellt Ihr Euch die Abschaffung denn vor? Alle diejenigen, bei denen dass Einkommen ungleich verteilt ist, müssten dann mehr bezahlen, weil der Mehrverdienende
    nicht mehr von den “niedrigeren Steuern” des Wenigverdieners profitiert.

    Die Kassiererin im Supermarkt (deren Mann gerade eine Umschulung macht), die in LstKl. III bisher 103 EUR pro Monat bezahlt hat, zahlt dann bei 2′400 EUR Bruttolohn künftig 375 EUR Steuer?

    Natürlich profitieren “die alleinverdienenden Reichen mit Heimchen am Herd” rein wertmäßig am meisten vom Ehegattensplitting (maximal 11′000 EUR pro Jahr). Aber für die Beispielfamilie oben bringt das Ehegattensplitting eine Verdoppelung des freien verfügbaren Einkommens, die Reichen gehen halt einen Tag kürzer nach St. Moritz um den Verlust auszugleichen (um mal ein paar Klischees zu bedienen).

    Das Problem beim Ehegattensplitting ist, dass es scheinbar keiner versteht. Bei einer Abschaffung gäbe es keinen, der mehr bekommt, aber sehr sehr viele, die weniger bekämen (auch in der Zuverdienerfamilie läge das Familieneinkommen ohne Splitting niedriger als mit).

    “Wir wollen das Steuerrecht so umgestalten, dass es für Frauen keine Hürde darstellt, erwerbstätig zu werden, und ihrer beruflichen Emanzipation nicht im Wege steht.

    Dann erklärt ihnen das Steuerrecht, aber sucht Euch vorher vielleicht jemanden, der es Euch erklärt.
    Ihr scheint ein seltsames Familienbild zu haben, bei dem das Gehalt des Mannes dem Mann und das der Frau der Frau gehört. Zumindest in den Familien die ich kenne, gibt es einen Topf.

    Für alle, die nicht auf das Ende des Ehegattensplittings warten wollen gibt es eine gute Alternative: getrennte Veranlagung. Aber dann bitte nicht meckern, wenn am Ende weniger dabei rauskommt. Um dem Geringerverdienenden ein höheres Netto zu ermöglichen, sollte man schon Abstriche beim Familieneiinkommen machen.

  3. Peter sagt:

    Markus Ritter hat vollkommen recht:
    Die Aussagen sind schlichtweg falsch. Bei einem zu versteuernden Familieneinkommen von T€ 40 ist es vollkommen egal wer wieviel verdient. Die Steuer bleibt immer gleich. Es ist also keine Schlechterstellung gegeben.

    Und wie er auch ganz richtig schreibt, zur Not kann man immer noch die getrennte Veranlagung wählen. Aber die ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen besser.

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