Das VW-Gesetz – Sonderregelung mit Vorbildcharakter
Die Mitbestimmung ist eine der wichtigsten Errungenschaften im deutschen Arbeitsrecht. Sie ermöglicht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Einfluss auf Entscheidungen in ihrem Unternehmen zu nehmen. Die Mitbestimmung wird ständig von CDU, FDP und Wirtschaftsverbänden infrage gestellt, da sie dem wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen entgegenstehen soll. Die Mitbestimmung ist aber kein Hindernis für wirtschaftlichen Erfolg, sondern einer der wichtigsten Gründe für eine langfristig positiven Entwicklung der deutschen Wirtschaft. Die Mitbestimmung konnte nicht verhindern, dass es trotz hervorragender Gewinne zu Massenentlassungen und Schließung rentabeler Standorte gekommen ist. Deshalb ist es notwendig darüber zu diskutieren, wie die Durchsetzungsmöglichkeiten der ArbeitnehmerInneninteressen gestärkt werden können.
Im deutschen Unternehmensrecht hat die Volkswagen AG auf Grund seiner historischen Entwicklung mit dem VW-Gesetz einen Sonderstatus. Mit den Sonderrechten für das Land Niedersachsen und den Bund wurde in der Vergangenheit garantiert, dass der Einfluss von privaten Investoren begrenzt wurde. Diese Sonderstellung musste nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erneuert werden. Doch auch das neue VW-Gesetz wird wieder infrage gestellt.
Das VW-Gesetz hat sich in der Vergangenheit mehr als bewährt. Durch den großen Einfluss der Belegschaft konnten wirtschaftlicher Erfolg und überdurchschnittliche Arbeitsbedingungen geschaffen werden und in Krisensituationen Alternativen zu Massenentlassungen entwickelt werden. Es gibt keinen Grund, sich von diesem Instrument zu trennen, im Gegenteil – das Modell VW-Gesetz kann als Vorbild dienen.
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Mittwoch, 6.Mai 2009 von Jan Schwarz
Aktuell, Arbeit & Soziales