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Endlich das Datenschutzgesetz für ArbeitnehmerInnen einführen

Dienstag, 5.Mai 2009 von

Aktuell, Arbeit & Soziales

Die Überwachungsskandale in der Privatwirtschaft häufen sich. Zuletzt standen Lidl, die Telekom und die Deutsche Bahn im Fokus. Die Vergehen: die heimliche Überwachung der MitarbeiterInnen oder der Missbrauch persönlicher Daten der ArbeitnehmerInnen. Gleichzeitig nehmen die technischen Möglichkeiten zur Überwachung zu. Leicht können die ArbeitgeberInnen inzwischen Leistungskontrollen über die Nutzungsprofile am Computer erstellen oder die Bewegung der Beschäftigten über die GPS-Technologie im Mobiltelefon nachverfolgen.

Den Schutz der Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz regeln derzeit verstreute Einzelvorschriften. Darüber hinaus besitzt das Bundesdatenschutzgesetz auch für die Privatwirtschaft Geltung. Das politische Ziel muss jedoch darin bestehen, dass nicht länger Gerichte den Sachverhalt im konkreten Einzelfall klären müssen. Stattdessen muss der Schutz der Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis in einem Gesetz geregelt werden.

Ein solches Gesetz muss zunächst die gezielte Überwachung von ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld verbieten. Darüber hinaus muss sich die Nutzung persönlicher Daten der Beschäftigten, die von den ArbeitgeberInnen erhoben werden, auf den jeweiligen Zweck d.h. beispielsweise Kontodaten zur Gehaltsüberweisung beschränken. Des Weiteren gilt es, die Position der/s Datenschutzbeauftragten im Unternehmen zu stärken. Dazu muss darüber nachgedacht werden, die/ den Datenschutzbeauftragte/n genauso wie die Betriebsratsmitglieder gegen Kündigung zu schützen. Letztlich sollen die Betriebsräte zukünftig stärker in Datenschutzfragen beteiligt werden.

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Ein Kommentar

  1. Ein guter Datenschutz für alle Bürger ist wichtig, im Besonderen für Arbeitnehmer, wie die Datenschutzskandale der jüngsten Zeit zeigen. Ein guter Datenschutz bringt aber nichts, wenn dieser nicht konsequent durchgesetzt wird und Verstoße nicht ausreichend geahndet werden. International betrachtet geht es uns sicherlich relativ gut, aber unser Anspruch sollte ein Anderer sein. Hier muss sich noch einiges ändern.

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