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Steuerlast umverteilen!

Mittwoch, 13.Mai 2009 von

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Umverteilen!

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Die Ergebnisse der OECD-Studie, die Anfang der Woche vorgestellt wurde, zeigen: Die Abgabenlast ist in der Bundesrepublik falsch verteilt. Im internationalen Vergleich tragen hier Menschen, die durchschnittlich oder weniger verdienen, die zweithöchste Steuerlast. Und: Darunter leiden vor allem Alleinstehende sowie Paare und Familien mit zwei Erwerbstätigen.

Deshalb ist es richtig, dass die SPD in ihrem Entwurf für ein Regierungsprogramm fordert, Normalverdiener zu entlasten und hohe Einkommen und Vermögen zu höheren Beiträgen heranzuziehen. Den Eingangssteuersatz zu senken und den Spitzensteuersatz anzuheben sowie die Börsenumsatzsteuer nach britischem Vorbild einzuführen, ist der richtige Schritt in Richtung Umverteilung!

Die OECD-Studie beweist aber auch noch einmal eindeutig, dass es strukturelle Ungerechtigkeit im Steuersystem nicht nur zwischen Oben und Unten gibt. Paare und Familien mit zwei (Voll-)Einkommen sind wesentlich stärker belastet als Alleinverdiener-Familien – eine Folge des anachronistischen Ehegattensplittings. Das deutsche System bestrafe Familien, in denen beide Elternteile einem Beruf nachgehen, während  die Abzüge eher moderat seien, wenn nur einer der Partner arbeite, sagt die OECD. Wir sagen: Das ist weder vernünftig noch gerecht. Und sagen deshalb: Ehegattensplitting abschaffen!

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Ein Kommentar

  1. “Die Abgabenlast ist in der Bundesrepublik falsch verteilt. Im internationalen Vergleich tragen hier Menschen, die durchschnittlich oder weniger verdienen, die zweithöchste Steuerlast.”

    Nein, es geht um Abgabenlast. Menschen, die in Deutschland weniger als durchschnittlich verdienen tragen fast keine Steuerlast, allerdings gehen von den Lohnkosten (die hat die OECD untersucht) 34% an die Sozialkassen. Das hat mit Steuern aber so gar nichts zu tun.

    Der Alleinstehende, der jedes Jahr 20’000 EUR verdient, hat eine Steuerlast von 2’027 EUR, etwas mehr als 10%. Er (und sein Arbeitgeber) haben eine Sozialversicherungsabgabenlast von insgesamt 8’100 EUR.
    Nicht mal 20% der Abgabenlast fallen auf die Steuern.

    Und das mit dem Ehegattensplitting habt ihr immer noch nicht kapiert, das ist nämlich genau das selbe, auch da geht es um die Sozialversicherung und der einzige Unterschied zwischen einem und zwei Verdienern ist der, dass die Beitragsbemessungsgrenze bei nur einem Verdiener halt viel früher die Abgabenlast begrenzt, als sie es bei zwe Verdienern tut.

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