Abschaffung der Optionspflicht
Mittwoch, 24.Juni 2009 von Franziska Drohsel
In diesem Jahr müssen sich viele junge Menschen zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden. Von dieser Regel werden im Jahr 2009 um die 3900 Menschen betroffen sein. Nach der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts 2000 haben Kinder ausländischer Eltern sowohl die deutsche als auch die Staatsbürgerschaft der Eltern inne. Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist geregelt, dass sie sich im Alter von 18 bis 23 Jahren entscheiden müssen. Entweder sie geben ihren ausländischen Pass ab oder sie werden ausgebürgert.
Der Optionszwang muss abgeschafft werden und doppelte Staatsbürgerschaften müssen ermöglicht werden. Integrationspolitisch setzt das Optionsmodell ein katastrophales Signal, in dem es vermittelt, dass manche Menschen nur auf Abruf hier leben könnten. Die Entscheidung setzt die Betroffenen stark und unnötigerweise unter Druck, sich entscheiden zu können.
Mutig und integrationspolitisch sinnvoll wäre es, die Optionspflicht endlich abzuschaffen und Mehrstaatlichkeit zuzulassen.
Tags: doppelte Staatbürgerschaft, Integration, Optionspflicht













Hallo,
fakt ist als der "eiserne vorhang" ein schrotthaufen wurde tingelten beauftragte duch ehemalige deutsche gebiete im osten und verteilten die BRD ausweise -farbe rot- an das einheimische publikum.
Diese doppelten statsbürgerschaften mit denen die ehemeligen deutschen und andere willige, in sschlesien und sonstwo in ost beglueckt wurden waren in den meisten faellen nach dortigem recht Illegal.
heute nachdem mann erreichte was mann wolte soll die spreu vom weizen getrennt werden. zu empfehlen ist die seite der europaeischen gruenen partei wo man weiteres über das volkstum und seine aufgaben lernen kann. hier gibt es auch eine karte europas – nach der regionalisierung.
einen schönen tag
A. Reinhardt
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Online-Aufruf wider den Optionszwang:
http://www.wider-den-optionszwang.de/index.html
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Liebe Genossin Franziska Drohsel,
warum haben die Engländer mit dem “jus soli” (neben dem “Jus sanguinis” so wenig Schwierigkeiten mit doppelten Staatsbürgerschaftem?.
An sich sind doch solche doppelten Stasbürgerschaften etwas Verbindendes!
(Spreche da aus eigener Erfahrung: geboren 192 in London = britische Statsbürgerschaft; von deutsche Eltern = deutsche Staatsbürgeschaft). Schwierigkeiten hat es nur im “Dritten Reich” gegeben, als wir 1938 nach Potsdam zurückkehrten. Meine Schlussfolgerung : mit zwei Staatsbürgerschaften fühlt man sich mehr zum Ausgleich verpflichtet.
Viele Grüße
Dein
Günter W. Zwanzig
Abs.:
Dr. Günter W. Zwanzig
Oberbürgermeister a.D.
Eichenweg 12
91054 Erlangen
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