Union will 100-prozentige Überwachung
Sonntag, 20.September 2009 von Martin Margraf
Nachdem zwei vorbestrafte Jugendliche am Münchner S-Bahnhof Solln vergangenen Samstag einen 50-jährigen Mann zu Tode prügelten, versucht die Union erneut, eine Debatte um die Ausweitung von Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und die Verschärfung des Jugendstrafrechts zu eröffnen.
In einem Brief an Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee fordert der Bayerische Innenminister, Joachim Hermann, eine flächendeckende Videoüberwachung in S-Bahnen und –Bahnhöfen. Dem schloss sich auch Angela Merkel an.
Der erhoffte Sicherheitsgewinn durch mehr Kameras ist jedoch fraglich. In einem durch die Berliner Verkehrsbetriebe im Jahr 2006 initiierten Pilotprojekt, das mittels einer 24-Stunden-Videoüberwachung an drei Berliner U-Bahnlinien die Senkung der Kriminalität testen sollte, wurde prompt das Gegenteil bewiesen. Die erhoffte „generalpräventive Wirkung“ blieb aus, weil in nur einem Bruchteil der im Zeitraum des Projektes begangenen Straftaten überhaupt Bildmaterial vorlag, die Qualität der Bilder zur Überführung der TäterInnen nicht ausreichte und diese die Geräte in ihre Aktivitäten mit einplanten.
Statt zu einer höheren Aufklärungsquote bei Straftaten beizutragen, führt eine flächendeckende Videoüberwachung nur zu einer Ausweitung des ständig zunehmenden staatlichen Überwachungsbedürfnisses. Nicht nur potenzielle StraftäterInnen richten ihr Verhalten an den Kameras aus, auch alle anderen PassantInnen passen ihr Handeln den sie begleitenden Objektiven an. Das Gefühl, immer und überall überwacht zu werden, führt das Grundrecht der Handlungs- und damit der Bewegungsfreiheit ad absurdum.
Aus Bayern kam auch, wie so üblich, die Forderung nach einer weiteren Verschärfung des Jugendstrafrechts. Zwar widersprach Bundesinnenminister Schäuble diesem Vorschlag seiner Schwesterpartei. Mit der Aussage Angela Merkels, das Erwachsenenstrafrecht stattdessen bereits früher als sonst anwenden zu wollen, ist jedoch nichts anderes bezweckt als das vom Bayerischen Innenminister geforderte.
Dadurch verkennt sie die Funktion des Jugendstrafrechts völlig! Nicht der vergeltende Charakter des Erwachsenenstrafrechts steht dort im Vordergrund, sondern erzieherische Maßnahmen, die dann bei betroffenen Jugendlichen keine Wirkung mehr entfalten könnten. Zudem ist eine Verlagerung des Problems der Jugendkriminalität auf das Strafrecht ein Verkennen gesellschaftlicher Problemlagen und zugleich Weigerung, über Lösungsansätze nachzudenken. Kriminalität muss an ihren Wurzeln bekämpft werden, u.a. durch die Beseitigung sozialer Ungerechtigkeiten, durch stärkere individuelle Betreuung von Kindern und Jugendlichen während ihres Bildungsweges und die Beseitigung sozialer Hürden, wie sie vor allem das bayerische Bildungssystem aufstellt.
Was der Vorfall in München einigen UnionspolitikerInnen offenkundig auch vor Augen führte ist, dass derartige Straftaten nicht nur von Jugendlichen mit Migrationshintergrund begangen werden, sonst würde Joachim Hermann wahrscheinlich über die Abschiebung krimineller Ausländer diskutieren wollen, mit Roland Koch und Jürgen Rüttgers im Gefolge.
Tags: Jugendkriminalität, Merkel, Netzpolitik, Überwachung











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