Entscheidung über Armut oder Teilhabe
Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob die Regelleistungen bei „Hartz IV“ für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bzw. Familien mit Kindern in diesem Alter, verfassungsgemäß sind. Der sogenannte Grundrechtesenat des obersten deutschen Gerichts entscheidet nicht nur darüber, ob es angemessen ist, Kinder aus Hartz IV-Familien und solche, die Sozialhilfe erhalten, unterschiedlich zu behandeln. Das Urteil wird in jedem Fall auch ein politisches sein, da es auch um die Bedeutung unseres in der Verfassung verankerten Sozialstaatsprinzips geht, ob man von der Grundsicherung überhaupt leben kann, es gesellschaftliche Teilhabe garantiert oder garantieren soll, und ob Kinder und Jugendliche pauschal weniger Teilhabemöglichkeiten zugestanden werden darf.
Derzeit erhalten Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit „Hartz IV-EmpfängerInnen“ leben, einen pauschalierten Regelsatz von 70 % unterhalb der Leistungen für Erwachsene. Zwar hat der Gesetzgeber die ursprünglichen Regelungen ab 1. Juli dieses Jahres etwas korrigiert, sodass die Sätze auf jetzt 215 Euro für die Jüngsten und 287 für die Ältesten leicht angehoben und für jedes Kind noch 100 € zusätzlich gezahlt wurden. Doch auch hier existieren noch immer willkürliche Festlegungen.
Die Regelsätze für Kinder leiten sich ausgerechnet von den Sätzen für Ein-Personen-Haushalte ab. Diese taugen allerdings nur sehr bedingt als Maßstab für deren Bedarfe, da der Wert maßgeblich von älteren Alleinstehenden beeinflusst wird.. Laut hessischem Landessozialgericht lässt der Gesetzgeber den Betreuungs- und Erziehungsbedarf für Kinder völlig unberücksichtigt. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gehört dieser aber zum Existenzminimum das zu wahren schließlich auch eine Frage der Menschenwürde ist. Auch sei nicht zu erkennen, inwiefern der Gesetz- und Verordnungsgeber Bildungsausgaben in die Regelleistung von Kindern und Jugendlichen einberechnet habe. Die seit dem 1. Juli gezahlten 100 € je Schuljahr und Kind beheben die Unterdeckung nicht ansatzweise.
Besonders deutlich wird die Ungleichbehandlung und die wachsende Kinderarmut in „Hartz IV“ mit Blick auf andere gesetzliche Regelungen. Lagen die Sätze beim Arbeitslosengeld II ursprünglich bei nur 207 Euro bei Kindern bis 13 Jahren und bei 276 Euro bis 18 Jahren, wobei das Kindergeld als Einkommen zu 100 % angerechnet wird, empfahl man beim Pflegegeld für Kinder bis 7 Jahre 397 Euro, bis 14 Jahre 442 Euro und bis 18 Jahre 547 Euro; beim Kindesunterhalt ergeben sich, wenn man das Kindergeld berücksichtigt, Zahlungen zwischen 276 und 361 Euro.
Es ist somit wenig überzeugend, scheinbar aus haushaltspolitischen Sparzwängen, beim ALG II von einem niedrigeren Existenzminimum auszugehen. Gesellschaftliche Teilhabe bedeutet eben auch, in Hartz IV kulturelle Angebote wahrnehmen zu können, Mitglied im Sportverein zu sein oder die Möglichkeit zu haben, sich politisch zu engagieren. Allein ein Kinobesuch in Berlin kostet für einen Erwachsenen mit Kind, Nahverkehrsticket eingeschlossen, 16 € Minimum; mehr als der Tagesbedarf im Regelsatz zugesteht.
Will die Politik den Sozialstaat ernst nehmen, muss sie für die Grundsicherung der Menschen wesentlich mehr Geld in die Hand nehmen. Die nun geplante und längst überfällige Erhöhung des Schonvermögens hilft da nur wenig, zumal es in diesem Jahr lediglich 0,2 % aller Hartz IV-Anträge betraf, den Haushalt also kaum belasten dürfte. Entscheidend sind die Regelsätze, die derzeit menschenwürdiges Leben kaum sicherstellen dürften!
Gesellschaftliche Teilhabe und gleiche Lebens- und Aufstiegschancen sind jedoch nicht allein von Regelsätzen abhängig. Entscheidend sind auch grundsätzliche Reformen bei Steuer-, Arbeitsmarkt- oder Bildungspolitik, beispielsweise durch Mindestlöhne, längeres gemeinsames Lernen, individuelle Betreuung, gebührenfreie Bildung oder aber kostenloses Mittagessen in Kita und Schule.
Das Verfassungsgericht entscheidet zunächst über die Regelsätze der Kinder. Vielleicht sorgt ja ein Richterspruch für eine Kehrtwende in der Sozialpolitik.
Tags: BVerfG, Hartz IV, Kinderarmut, Regelsätze, Sozialpolitik












Dienstag, 20.Oktober 2009 von Martin Margraf
Aktuell, Arbeit & Soziales