Schwarz-gelbe Hardliner
Montag, 12.Oktober 2009 von Martin Margraf
Eindeutig war das Votum am 27. September nicht, aber doch deutlich genug, um der schwarz-gelben Regierungskoalition im Bund ein sicheres Fundament zu bieten. Obwohl es scheint, als gäbe es keinen Tausch im Chefsessel des CDU-geführten Innenministeriums, bedeutet das Wahlergebnis aber doch einen Wechsel in der Innen- und Sicherheitspolitik. Zwar möchte man meinen, unter Regierungsbeteiligung der freiheitsliebenden FDP würden Sicherheitsgesetze der großen und der rot-grünen Koalition zurück- und der Weg, weg vom Überwachungsstaat, ernst genommen. Nach der Generation „Schily, Beckstein und Schönbohm“ versäumen die Nachwuchshardliner deutscher Innenpolitik, Schäuble, Bosbach und Koch, jedoch in keinem Interview den Hinweis, am Trend der letzten Jahre festhalten zu wollen. Das heißt im Klartext nicht nur ein Festhalten am bereits Beschlossenen, sondern auch den Ausbau staatlicher Überwachung, denn je mehr Kontrolle vom Staat ausgeht, desto sicherer das Leben der BürgerInnen, war das Motto bisher. Wer nichts zu befürchten habe, brauche auch vor Öffentlichen Kameras, Internetsperren, umfangreicher Datensammlung und anschließendem -austausch sowie Rasterfahnung keine Angst haben.

Einen ersten Aufschlag lieferte kurz vor der Wahl ein Entwurf des Bundesinnenministeriums, das sich liest wie eine Neuauflage des Orwellschen Romans „1984“. Besagtes Papier fordert deutlich die Ausweitung des Aufgabenbereichs des Verfassungsschutzes. Dieser soll nun auch, neben dem Bundeskriminalamt, auf dem Gebiet der Organisierten Kriminalität tätig werden, vollen Zugriff auf die „vorsorglich gespeicherten Telekommunikationsverbindungsdaten“ (Vorratsdatenspeicherung) erhalten und Kontostammdaten abrufen können. Die mit dem BKA-Gesetz eingeführte Online-Durchsuchung soll nun auch Einzug ins Verfassungsschutzgesetz finden. „Praxisgerechte Änderungen“ will man bei der Wohnraumüberwachung vornehmen. Die VerfasserInnen des Papiers wollen beim Internetverkehr anfallende NutzerInnen-, wie auch die Autobahnmautdaten zu Zwecken der Strafverfolgung einsetzen.
Darüber hinaus will man Spionen des Verfassungsschutzes Straffreiheit bei sogenanntem „szenetypischem Verhalten“ garantieren – eine rechtsstaatlich höchst bedenkliche Vorgehensweise!
Während beim Verfassungsschutz die Online-Durchsuchung noch in der Diskussion steht, wird versucht, sogenannte Vorfeldmaßnahmen, wie das Betreten der Wohnung zum Zwecke der Telekommunikations- oder Online-Überwachung, gesetzesfest zu machen, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung mithin auszuhebeln. Sogar Fußfesseln als Observationsmaßnahme bleiben nicht unerwähnt, ebenso wenig wie die CDU-Standardforderung nach einem Bundeswehreinsatz im Inneren. Der vom Innenministerium aufgeworfene Katalog könnte durchaus fortgesetzt werden, da das Schäuble-Papier ohne weiteres Gesinnungsstrafrecht, den genetischen Fingerabdruck, optische Wohnraumüberwachung, u.a. längst nicht am Ende ist. Wohin die Reise gehen soll, dürfte allerdings klar sein.
Was die FDP um die wohl neue Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, im Koalitionsvertrag verankern will, wirkt dagegen wie ein Tropfen auf dem heißen Stein. Zu wünschen wäre ihr hier tatsächlich einmal starkes Durchsetzungsvermögen. Abseits neoliberaler Forderung könnten politische Fehlentscheidungen der letzten Jahre, auch in SPD-Verantwortung, wie die Vorratsdatenspeicherung oder das neue BKA-Gesetz, korrigiert und dem staatlichen Überwachungswahn ein Ende gesetzt werden. Allein die Formulierungen, diese gehörten „ausgesetzt“ oder „auf den Prüfstand“, wirken genauso harmlos wie die Absicht, über den Datenschutz „reden“ zu wollen.
Dagegen stimmt bisherige FDP-Politik auf Landesebene wesentlich nachdenklicher. Im schwarz-gelb regierten Nordrhein-Westfalen beispielsweise war es Ingo Wolf, der liberale Innenminister, der die Online-Überwachung im Verfassungsschutzgesetz seines Landes erstmals auf die Tagesordnung rief, weil man so „verstärkt den Datenverkehr auf Computern potenzieller Terroristen verfolgen“ könne. Die damalige Formulierung hat so enorm in die Grundrechte eingegriffen, dass sie prompt vom Verfassungsgericht gekippt wurde. Auf der Homepage des NRW-Innenministeriums ließ Wolf jedoch verlauten: “Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden”.
Ein weiteres Beispiel für die geringe Glaubwürdigkeit der FreidemokratInnen bietet der jüngst zwischen CDU und FDP ausgehandelte Koalitionsvertrag in Sachsen. Er beinhaltet neben dem fortgesetzten Stellenabbau bei der Polizei auch die Ausweitung der Telefonüberwachung auf die Internettelefonie, ähnlich der Online-Überwachung. Die mobile Kennzeichenerfassung bei Fahrzeugen soll eingeführt, das Versammlungsrecht verschärft, Wohnraumdurchsuchungen erleichtert und Öffentliche Plätze von Kameras überwacht werden. Daneben bekennt sich die FDP im Koalitionsvertrag klar zu den erst kürzlich unter scharfem Protest eingeführten Internetsperren und lässt Transparenz in der Verwaltung nicht zu, da sie sich einem Informationsfreiheitsgesetz verweigert.
Unter diesen Voraussetzungen bleibt natürlich wenig Hoffnung auf grundsätzliche Änderungen in der Innen- und Sicherheitspolitik. Dem Sicherheitsfanatiker Schäuble wird die FDP wenig entgegensetzen als eine Justizministerin, die im selben Amt bereits 1996 aus Protest gegen die damals geplante Wohnraumüberwachung zurück trat. Der Generation „Schily, Beckstein und Schönbohm“ folgt die nächste, allein der Trend bleibt gleich.
Tags: Innenpolitik, Netzpolitik, Überwachung











Super zusammengefasst, vielen Dank! Ich bin gespannt wie lange L-S durchhält bis sie entweder wieder abdankt oder weich wird.
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Nur mit dem feinen Unterschied das L-S schonmal abgedankt ist. Damals hat sie eine Konsequenz bewiesen die ich bei der SPD in der letzten Regierung schmerzlich vermisst habe.
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