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Daten auf Vorrat speichern ist verfassungskonform

Dienstag, 2.März 2010 von

Aktuell

Die Internetcommunity (bzw. der Teil, der sich als “Netzpolitiker” versteht), jubelte zunächst in Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils, die Vorratsdatenspeicherung sei endlich gestoppt. Aus der SPD-Bundestagsfraktion kamen allerdings schnell andere Töne. Der zuständige Berichterstatter der SPD-Innenpolitiker Gerold Reichenbach erklärt in seiner Pressemitteilung zum Urteil:

Das Urteil macht auch deutlich, dass eine Speicherung und Verwendung nicht an sich bereits unzulässig wäre. Vielmehr müssen durch den Gesetzgeber “anspruchsvolle und normenklare Regelungen” unter dem Gebot von Datenschutz, Datensicherheit, Transparenz und Rechtsschutz geschaffen werden, die eine Speicherung und eine Verwendung nur bei schwerwiegenden Straftaten zulassen.

Auch die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Christine Lambrecht betont, dass die Vorratsdatenspeicherung “grundsätzlich möglich” sei. Und auch derfür Rechtspolitik zuständige  stellvertretende Fraktionsvorsitzende Olaf Scholz stellt mit Blick auf eine weitere Vorratsdatenspeicherung von Daten fest:

Das Urteil stellt den Gesetzgeber allerdings auch nicht vor unlösbare Aufgaben. Es wird anerkannt, dass Telekommunikationsverbindungsdaten für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung sind. Was dazu nötig ist, kann auch in Zukunft getan werden.

Juristisch gesehen ist eine Vorratsdatenspeicherung nach wie vor möglich

Was nun? Die Beurteilung durch die Fachleute der SPD-Bundestagsfraktion ist sicherlich nicht nur ihrem Bemühen geschuldet, das eigene Regierungshandeln in der letzten Wahlperiode zu rechtfertigen, sondern durchaus begründet. Ich bin zwar kein Verfassungsjurist, doch es scheint eindeutig: Das Verfassungsgerichtsurteil erklärt zwar das bisherige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig – es darf also nicht mehr angewendet werden. Doch grundsätzlich ist die massenhafte Speicherung von Telekommunikationdaten mit einem neuen Gesetz durchaus möglich, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Zur Verfassungsmäßigkeit der dem deutschen Gesetz zu Grunde liegenden EU-Richtlinie sagt das Gericht in seinem Urteil nichts.

Vorratsdatenspeicherung muss politisch verhindert werden!

Muss nun der Gesetzgeber – also die schwarz-gelbe Bundesregierung – den nächsten Versuch unternehmen, die EU-Richtline grundgesetzkonform umzusetzen? Die Frage, ob der Staat durch die Vorratsdatenspeicherung so stark in die Grundrechte der Bürger eingreifen darf, ist jedenfalls seit heute noch deutlicher eine Frage, die politisch – und nicht juristisch vor Gericht – entschieden werden muss. Wenn sich parlamentarische Mehrheiten finden, wird es der Bundesregierung nach diesem Urteil leicht fallen, ein verfassungsgerichtsfestes Gesetz zu erarbeiten. Deshalb geht der politische Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung weiter – im und außerhalb des Parlaments.Wir Jusos werden dafür streiten, dass die SPD klar auf der Seite des Grundrechtsschutzes steht und die Vorratsdatenspeicherung ablehnt.

Hoffen wir, dass die SPD aus ihren Fehlern der Regierungszeit etwas gelernt hat und sich auch im Bundestag klar gegen die Vorratsdatenspeicherung positioniert… und nicht versucht, die Union bei der Suche nach der grundgesetzkonformen Vorratsdatenspeicherung zu helfen oder gar zu überholen.

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6 Kommentare

  1. wo kann ich sagt:

    “Es wird anerkannt, dass Telekommunikationsverbindungsdaten für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung sind” – du hast hier nen kleinen fehler :)

    Gut oder schlecht: Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  2. Christian S. sagt:

    Ich hoffe, dass die Jusos künftig keine falschen Pressemitteilungen mehr herausgeben.

    Es wäre gut, sie würde transparent (!) korrigiert.

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  3. Robert Spönemann sagt:

    Lieber Christian,
    vielen Dank für den Hinweis. In der Eile unterlaufen uns auch Fehler. Wir haben jetzt die Presseerklärung korrigiert.

    Liebe Grüße
    Robert

    Robert Spönemann

    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Jusos
    Willy-Brandt-Haus
    10911 Berlin

    Tel: 030- 25 991-363
    Mob: 0160- 90 41 50 70
    Fax: 030- 25 991-415
    robert.spoenemann@spd.de
    http://www.jusos.de
    http://www.blog.jusos.de
    http://www.twitter.com/jusos

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  4. Robert sagt:

    “Hoffen wir, dass die SPD aus ihren Fehlern der Regierungszeit etwas gelernt hat und sich auch im Bundestag klar gegen die Vorratsdatenspeicherung positioniert… und nicht versucht, die Union bei der Suche nach der grundgesetzkonformen Vorratsdatenspeicherung zu helfen oder gar zu überholen.”

    Die Worte höre ich wohl, allein es fehlt der Glaube. Wenn ein Herr Wiefelspütz nach wie vor auf SPD Ticket im Bundestag sitzt, und widerspruchslos verkünden darf “Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe. (Abgeordnetenwatch v. 11.11.2007)”, dann kommen mir dann da doch erhebliche Zweifel.

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  5. Christian S. sagt:

    Robert, klar, kann passieren. Gut, dass es jetzt korrigiert ist. ;)

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