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Das neue Lieblingsthema?

Freitag, 9.April 2010 von

Aktuell, Arbeit & Soziales

Das neue Lieblingsthema des Bundesverfassungsgerichts scheint Hartz IV zu sein. Nun ja; genug Anlass zum Klagen (im weiteren Sinne) gibt es bei Hartz IV zu Recht. Deswegen ist es auch verständlich, wenn jetzt, 5 Jahre nach der Hartz IV-Einführung endlich mal die rechtlichen Klagen beim höchsten Gericht ankommen.

Was mir allerdings unverständlich erscheint, ist, dass soziale Leistungen des Staates augenscheinlich dazu dienen sollen, soziale Milieus zu zementieren. Anders kann man das Urteil von heute eigentlich gar nicht auffassen. Und das soll verfassungskonform sein?

Mit der Wahl zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld ist das Übel ja insgesamt schon angelegt. Wer Kind aus einem gutverdienenden Elternhaus ist, ist auch mehr wert – zumindest wenn man die staatliche Förderung als Maßstab anlegt. Denn: Ab einem bestimmten Einkommen nimmt man den Kinderfreibetrag in Anspruch. Dieser liegt aber höher als die Summe des Kindergeldes in einem Jahr. Von der Kindergelderhöhung (mit der auch automatisch eine Kinderfreibe© Harald07 - Fotolia.comtragserhöhung einherging) profitieren damit also die gutverdienenden Eltern überproportional. Und damit sich dieser krude Grundsatz des „mehr wert Seins“ bzw. „weniger wert Seins“ von Kindern auch schön kontinuierlich fortsetzt, ist das Kindergeld voll anrechnungsfähig auf das Sozialgeld für Kinder im Rahmen von Hartz IV. D.h. von der Erhöhung kommt hier gar nichts an. Logisch, oder? Denn: Wer aus einem reichen Elternhaus kommt, für den ist der „Bedarf“ für die Ausbildung auch entsprechend höher.

Auch logisch? Weit gefehlt.

Eigentlich müsste es fast schon umgekehrt sein, denn:

Wenn man sich die Selektivität des Schulsystems usw. anschaut, wird dadurch schon das Milieu zementiert. Will man dies neben Schulreformem und anderen strukturellen Unterstützungen noch finanziell ausgleichen, müsste man entsprechend mehr Geld für Kinder aus bildungsfernen Schichten ausgeben, um gleiche Lebenschancen herzustellen (folgen wir ausnahmsweise mal diesem Chancengerechtigkeitsgedanken, der dahinter steckt…).

Was sagt uns dies alles?

Neben zahlreichen anderen Reformen ist es Zeit für eine (im übrigen längst schon überfällige) Reform beim Kindergeld.

Und, wie schon nach dem Urteil des Verfassungsgerichts im Februar zu Hartz IV, für eine Reform der Hartz IV-Satz-Berechnung für Kinder. Mehr muss dabei herausspringen als eine transparente Berechnung, auch wenn das Bundesverfassungsgericht sich im Februar so wie heute aus der Debatte um die Höhe herausgehalten hat. Politisch und moralisch können wir uns das aber nicht leisten. Deswegen sollten auch wir Hartz IV zu einem „Lieblingsthema“ machen.

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Ein Kommentar

  1. Georg sagt:

    Hallo,

    zum Thema Hartz IV habe ich schon
    am 17.02.2010 einen Kommentar zu
    einem Artikel von Franziska Drohsel
    geschrieben. Bin wirklich der Meinung,
    dass 359 Euro im Monat sehr wenig ist
    um zu (Über)-leben. Sonja, du hast natür-
    lich Recht, für die Kinder von Hartz IV
    Empfängern müsste viel mehr getan werden.
    Hier wird Armut wirklich zementiert. Finde
    ich sehr ungerecht.

    MfG

    Georg

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