Erhaltenswert aber immer wieder in Gefahr! Das Jugendarbeitsschutzgesetz wird 50.
Es war am 9. August 1960, vor also genau 50 Jahren. Der Deutsche Bundestag beschließt ein historisches Gesetz, das erstmals das Verbot der Kinderarbeit und Jugendarbeitsschutzvorschriften enthielt.: das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Das Gesetz wurde aber nicht oder kaum eingehalten und zahlreiche und drastische Verstöße waren an der Tagesordnung. Erst 1976 wurde auf Druck der Gewerkschaften das Gesetz novelliert um dann später unter Kohl aber mit massiven Einschnitten wieder entschärft zu werden.
In diesen 50 Jahren gab es immer wieder Angriffe auf dieses Gesetz, das insbesondere von Konservativen und Arbeitgeberverbände, als Ausbildungshemnis gesehen wird. Es regelt die Wochenarbeitszeit, die maximale Tagesarbeitszeit, die Ruhepausen, Urlaub, Zeitrahmen, uvm. Es soll eben verhindern, dass Jugendliche in Ausbildung schon im jungen Alter ausgebeutet werden.
Der letzte große Angriff geschah 2006, als der damalige saarländische Wirtschaftsminister Georgi, eine Arbeitspapier seinen Länderkollegen zukommen ließ, in dem umfangreiche Vorschläge zum Abbau des JArbSchG enthalten waren. Dabei ging es darum, dass Jugendliche generell zwischen sechs und 22 Uhr (bisher 20 Uhr) arbeiten dürfen sollen, im Gaststättengewerbe bis 23 Uhr. Für die Landwirtschaft sollte die bisherige Begrenzung auf 21 Uhr ganz gestrichen werden. Jugendliche in Bäckereien sollten bereits um vier und nicht erst um fünf Uhr mit der Arbeit beginnen dürfen sollen. Begründet wurde dies damals mit der »Annäherung an das veränderte Freizeitverhalten von Jugendlichen und der Anpassung an betriebliche Erfordernisse«. Damit war gemeint: „Wer Abends saufen kann, kann genauso gut später arbeiten oder sogar früher anfangen“.
Man darf sich doch sehr wohl fragen, woher sich die Damen und Herren das Recht heraus nehmen darüber zu urteilen, wie Jugendliche heutzutage ihr Freizeitverhalten zu gestalten haben? Der berechtigte Widerstand der Gewerkschaften aber auch der Jusos wertete die CDU-Nachwuchsorganisation so, als würden die Gewerkschaften den Jugendlichen ihren Traumjob nicht gönnen. In einer Erklärung schreibt die Junge Union: „Der 17jährige Lehrling muss um zehn Uhr abends Schluss machen, und der Meister darf dann die Küche alleine putzen.“ Im Umkehrschluss bedeutet das: die Küche zu putzen sehen die Jugendlichen heutzutage als Traumjob an. Daran muss ich stark zweifeln.
Konkret plante die CDU damals:
- die Höchstarbeitszeiten anzuheben (§ 11 JArbSchG)
- Beschäftigungsverbote für Jugendliche zu bestimmten Tageszeiten und damit ihr Recht auf Nachtruhe drastisch einzuschränken (§ 14 JArbSchG)
- Beschäftigungsverbote für Jugendliche an Samstagen und Sonntagen einzuschränken bzw. aufzuheben (§§ 16, 17 JArbSchG)
- das Züchtigungsverbot für Arbeitgeber gegenüber Jugendlichen (§ 31 JArbSchG) nicht länger im JArbSchG zu regeln
- die gesundheitliche Betreuung der arbeitenden Jugendlichen (§§32–46 JArbSchG) weitgehend von den Ländern regeln zu lassen
- Der zuständige Ausschuss für Jugendarbeitsschutz, der im JArbSchG verpflichtend verankert ist und an dem auch die Gewerkschaften teilnehmen wurde gar nicht erst einberufen. Die Verpflichtung zur Einrichtung solcher Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz bei den Landesregierungen (§§ 55–57 JArbSchG) will die CDU nun natürlich komplett streichen.
Auch wenn das damals von der SPD geführte Bundesarbeitsministerium einer Novellierung offen gegenüber stand, war man sich mit den Ländern nicht darüber einig (und die Länder untereinander auch nicht) wie tiefgreifend das Gesetzt verändert werden soll. Daher wurde 2006 eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern eingerichtet, aus der bis heute keine abschließenden Ergebnisse vorliegen. Auch die Jusos waren in den Vorbereitungen für eine Kampagne gegen Änderungen am JArbSchG, doch es passierte zum Glück nichts mehr in diesem Bereich.
Doch auch heute müssen wir wachsam sein und für den Erhalt, ja sogar für den Ausbau des JArbSchG kämpfen. Immer wieder wird von CDU, FDP, Arbeitgeberverbände und Kammern der Abbau Auszubildendenrechte als ein probates Mittel gegen den Mangel an betrieblichen Ausbildungsplätzen her gehalten. Auch im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb findet sich ein Passus, der einen Angriff auf das JArbSchG erwarten lässt. Darin findet sich unter der Überschrift “Tourismus” der Satz: „Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut.“
Fakt ist und bleibt, dass das JArbSchG kein so genanntes Ausbildungshemmnis darstellt, sondern die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz als oberste Maxime einer qualitativ anspruchsvollen Berufsausbildung beinhaltet. Es liegt nahe zu behaupten, dass die CDU und FDP an dieser Stelle – wieder einmal – klare Klientelpolitik betreiben wollen. Die Rechte der Jugendlichen spielen dabei keine Rolle.
Diese sind aber auch 50 Jahre nach Einführung des JArbSchG mehr als nur erhaltenswert und müssen geschützt werden bevor wir wieder im Zeitalter der Sklaverei landen.
Kampagne der DGB-Jugend gegen die Aushöhlung des Jugendarbeitsschutzgesetz
Tags: Ausbildung, Jugendarbeitsschutz












Montag, 9.August 2010 von Michael Clivot
Aktuell, Arbeit & Soziales, Schwarz/ Gelb