Beitragsbemessungsgrenze in der Bürgerversicherung?
Mittwoch, 12.Oktober 2011 von GastautorIn
Pro BBG:
Da es sich bei der Krankenversicherung, wie der Name schon sagt, um eine Versicherung handelt, gilt hier auch das Prinzip der versicherungstypischen Äquivalenz, d.h. die eingezahlten Beiträge sollten in einer gewissen Verhältnismäßigkeit zu der Leistung stehen, die dafür in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren würde bei einer leichten Anhebung der Grenze nur der Mittelstand zwischen einem Brutto-Einkommen von 3.712,50 € (bisherige BBG im Krankenversicherungssystem) bis z. B. 5.500 € (BBG im
Rentenversicherungssystem West) im Monat belastet werden, das gesamte Einkommen der wirklichen Gutverdiener_innen wäre in diesem Fall nicht in vollem Maße betroffen.
Contra BBG:
Gegen die Beibehaltung der Beitragsbemessungsgrenze spricht unserer Meinung nach, dass hierbei keine solidarische Finanzierung, wie wir sie uns vorstellen, gewährleistet wird, also starke Schultern mehr tragen können und müssen als schwache. Zudem erzeugt sie eine regressive Verteilungswirkung bei höheren Einkommen, hier findet also keine gerechte Umverteilung statt. Eine höhere Belastung dieser Einkommen würde allerdings insgesamt für Mehreinnahmen zur Finanzierung unseres Gesundheitssystems sorgen, wodurch der Beitragssatz für alle sinken würde. Davon profitieren insbesondere Menschen mit geringem bis mittlerem Einkommen.
Von Hendrik Elkenhans und Julian Hußmann (Teilnehmer bei der Juso-Herbstakademie)
Tags: Beitrag, Beitragsbemessungsgrenze, Finanzierung, Gerechtigkeit, Gesundheit, krank, Krankenversicherung








Ich bin ganz klar gegen die BBG. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam für ein stabiles Deutschland arbeiten und dass wir nicht solche Kluften bekommen, wie in den USA.
Gut oder schlecht:
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@ Sara
stimme deinem Kommentar voll zu, dass sehe ich genauso !
LG
Georg
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