Breivik unzurechnungsfähig? Geht es um Rache oder Gerechtigkeit?
Mittwoch, 30.November 2011 von Julian Zado
Anders Behring Breivik hat im Sommer 77 Menschen getötet. Die meisten davon waren Mitglieder der norwegischen JungsozialistInnen AUF, der Schwesterorganisation der Jusos. Kaum wurde bekannt, dass die Gutachter bei Breivik Unzurechnungsfähigkeit diagnostiziert haben, war es das Top-Thema in meiner Facebook-Statusleiste. Die ersten Reaktionen drückten Frust und Wut aus über diese Entscheidung: „zum kotzen ist das!“ oder auch „Das geht ja gar nicht!!!“.
Schnell wurden solche und ähnliche Posts aber abgelöst durch andere, die auf die Rechtsstaatlichkeit hinwiesen, aufgrund derer man eine solche Entscheidung akzeptieren müsse. Zum Beispiel:
„Die Frage ist doch, was man will. Will man Rache? Dann mag dieses Gutachten empoerend sein. Will man Gerechtigkeit? Dann muss man akzeptieren, dass unabhaengige Gerichte urteilen und eben ggf psychisch Kranke nicht verurteilen, sondern einweisen.Und wer psychisch krank ist und wer nicht, ist eine Frage, die zumindest ich nicht beantworten kann.“
Das stimmt alles. Natürlich ist es eine Errungenschaft, in einem Rechtsstaat zu leben. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass unabhängige Instanzen nach Recht und Gesetz entscheiden und nicht der vielleicht von einem diffusen Rachegefühl getriebene „Mob auf der Straße“. Es ist eine Errungenschaft, dass die Schuld in einem speziellen Verfahren geprüft wird, um nicht diejenigen zu bestrafen, die gar keine Schuld haben oder haben können. Und es ist natürlich auch richtig, dass nicht verurteilt wird, wer geistig nicht in der Lage war, zu begreifen, was er oder sie tat.
Ich glaube aber, darum geht es gar nicht, wenn man nun Wut über eine solche Entscheidung zum Ausdruck bringt. Kritik an diesem Gutachten ist nicht mit einem Bedürfnis nach Rache gleichzusetzen. Unter diesem Aspekt wäre die Entscheidung doch sogar „günstig“. Denn während es für Mord in Norwegen nur max. 21 Jahre Freiheitsstrafe gibt, hängt die Dauer der Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung (die auch einen Freiheitsentzug bedeutet), von der Gefährlichkeit Breiviks ab, die laut Gutachten gegeben ist und vermutlich noch lange gegeben sein dürfte. Nur durch dieses Gutachten ist also ein lebenslanger Freiheitsentzug möglich!
Ich glaube (ich weiß es ganz ausdrücklich nicht), dass die Enttäuschung über die Strafe mit der (heutigen) Funktion der Strafe zu tun hat. Diese ist weder das Ausüben von Rache noch die Herstellung von Gerechtigkeit (denn wie ebenfalls auf Facebook richtig bemerkt wurde, können nach der Tötung von 77 Menschen auch 21 Jahre Gefängnis keine Gerechtigkeit herstellen). Stattdessen geht es darum, dass ein Verstoß gegen die Regeln, die sich eine Gesellschaft gibt, Verunsicherung auslöst. Das ist es ja, was in Norwegen beobachtet werden kann. Jedenfalls unzähligen Zeitungsartikeln zufolge ist das Land noch immer in einer „Schockstarre“. Diese Verunsicherung kann nur dadurch überwunden werden, dass die Regelverletzung eine Sanktion nach sich zieht. Die Strafe bringt zum Ausdruck, dass die Gesellschaft das Verhalten (in diesem Fall also die Tötung) nicht akzeptiert und deshalb sanktioniert. Der Täter muss die Verantwortung für sein Verhalten übernehmen, damit der „Rechtsfriede“ zumindest teilweise wieder hergestellt werden kann. Und genau deshalb verstört zumindest mich diese Entscheidung.
Selbst wenn der Freiheitsentzug in einer psychiatrischen Einrichtung lebenslang ist und für Breivik schlimmer ist als eine Freiheitsstrafe, bedeutet eine solche Entscheidung, dass Breivik nicht die Verantwortung für seine Taten übernimmt. Die Gesellschaft bzw. die von ihr dafür geschaffenen Institutionen (also das zuständige Gericht) sagt nicht, dass er für seinen Rechtsverstoß die Verantwortung durch Verbüßung einer Strafe übernehmen muss. Es sagt, dass er „krank“ und deshalb möglicherweise gefährlich ist, aber nicht für seine Tat verantwortlich gemacht werden kann. Und dass finde ich verstörend, weil es mein Eindruck ist, dass Breivik sehr genau wusste, was er tat.
Es ist natürlich legitim, festzustellen, dass niemand aus der Ferne die Psyche eines Menschen beurteilen kann und dass man deshalb mit der Kritik an den Gutachtern vorsichtig sein muss. Es ist gut, dass nicht ich oder sonst wer über die Zurechnungsfähigkeit entscheidet, sondern unabhängige RichterInnen. Deshalb ist es natürlich auch richtig, dass man die Entscheidung eines Gerichts im Zweifel akzeptieren muss.
Es wäre aber falsch, daraus zu schlussfolgern, dass man sich über eine solche Entscheidung nicht empören dürfte. Natürlich sind die Gerichte in einem Rechtsstaat unabhängig. Aber es ist falsch verstandene Rechtsstaatlichkeit, wenn man darüber die Meinungsfreiheit vergisst. Kritik halten die RichterInnen (und PsychiaterInnen) schon aus, deshalb kann man ihnen ruhig bei Facebook oder sonst wo die Meinung sagen. Und meine Meinung ist: Wenn Breivik nicht die Verantwortung für seine Taten übernehmen muss, dann finde ich das zum Kotzen.







Ein sehr guter, sehr differenzierter Kommentar von Julian.
Gut oder schlecht:
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Hallo Julian,
da kannst du schreiben und meinen was du willst, aber
Rechtsstaat muss Rechtsstaat bleiben ! Auch wenn man
es manchmal schwer verstehen kann. Ein wesentliches
Merkmal eines Rechtsstaates ist halt mal die Bindung
an geltendes Recht (Vorrang des Gesetztes !)
Verstehe deshalb deinen Beitrag nicht. Du bekennst dich
auch zum Rechtsstaat. Schreibst selber, dass du kein
Gutachter bist, dass psychisch-kranke Straftäter nicht
verurteilt werden können, sondern eingewiesen werden.
Deshalb verstehe ich den letzten Satz deines Beitrages
absolut nicht. Wieso Kritik an die Richter und Gutachter ?
Da widersprichst du dich doch selber, wenn du ansonsten
auch wie oben erwähnt, auf rechtsstaatliche Grundsätze
verweist. Sollen die Gutachter entgegen ihrer Diagnose
ihren Bericht/Empfehlung abgeben ? Sollen die Richter
entgegen der Gutachter (nur der Rache wegen ) verur-
teilen ?
Hierzu sage ich ganz klar: NEIN !!!
Recht muss Recht bleiben !
LG
Georg
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Lieber Julian,
Vielen Dank für deinen wunderbaren Kommentar. In mir kämpft seit Tagen genau dieser Konflikt zwischen der Wut und Empörung einerseits und der reinen Vernunft der Rechtsstaatlichkeit andererseits.
Die Tatsache, dass unsere Gesellschaft auf solch ein Ereignis schlicht nicht vorbereitet war, zeigt uns doch, dass diese Anschläge und Morde in dieser Dimension und diesem Hintergrund, nicht die Regel sind und hoffentlich auch nie werden. Und auch dieses Ereignis sich nicht durch Veränderungen im Rechtssystem in unser alle Köpfen verewigen darf. Es passt nun einmal in kein Prozessraster und darüber bin ich irgendwie froh.
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Ich stimme mit Georg überein. Ich kann es zwar verstehen, dass sich ein direkt betroffener des Verbrechens über die Entscheidung empört. Nicht verstehen kann ich es, wenn sich Menschen die direkt mit der Sache nichts zu tun haben über die Richter und Gutachter empören. Wir haben hier in Mittel- und Nordeuropa eine sehr hohe Qualität im Bereich der Justiz und ich denke wir können den Experten in Norwegen (also Gutachtern und Richtern) völlig vertrauen. Sie werden ihre Gründe für die Entscheidung haben und (zum Glück) keine persönlichen Gefühle die Entscheidung beeinflussen lassen.
Außerdem finde ich es völlig in Ordnung, das es für Mord in Norwegen nur 21 Jahre Haft geben kann. Die Opfer würden durch eine höhere Strafe nicht lebendig. Da unser Rechtssystem nicht auf Rache aufbaut, wäre die Freude über die Bestrafung eines Verbrechers, wie sie in Amerika häufig stattfindet (Michael Jackson Prozess), fehlt am Platz. Viel lieber soll man sich um die Opfer kümmern, denn die Geraten in der Wut über den Täter häufig in Vergessenheit.
Viele Grüße
Christian
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noch etwas:
möchte hier auch den Mordfall des Jakob von Metzler
erwähnen.
Androhung bzw. Anwendung von Folter darf es einfach in
einem Rechtsstaat niemals geben !!!!
Deshalb halte ich auch den Rücktritt des damaligen zu-
ständigen Polizeibeamten als völlig angemessen. Hier darf
es keinen mm Abweichung von der Menschenwürde geben.
LG
Georg
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Ich bin wirklich verwundet, wie undifferenziert dieser Artikel ist.
Der Autor verkennt, dass bisher noch gar kein Gericht auf unzurechnungsfähigkeit erkannt hat.
Mir erschließt sich auch nicht, was der Unterschied zwischen Rache und dem hier geforderten Rechsfrieden ist. Da letzterer nach dem Artikel ja erst eintritt, wenn ein Täter bestraft wird und das möglichst hart.
Besonders schlecht fand ich das Ende. Was soll denn Verantwortung übernehmen heißen? Wenn man hier auf Breivik abzielt, wird der höchstwahrscheinlich selbst in 80 Jahren Kerker diese nicht für sich übernehmen, da er aus seiner Sicht nur das richtige getan hat.
Da ist die Chance, dass er das nach Therapie und Medikamenteneinstellung wirklich tun wird, noch höher (und die ist immer noch gering.)
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Hallo
@Georg, Christian: Natürlich muss Rechtsstaat Rechtsstaat bleiben, aber Rechtsstaat bedeutet halt nicht, dass man keine Meinung zu Gerichtsurteilen haben dürfte. Natürlich kann man sie kritisieren.
Zur Diagnose: Nein, natürlich sollen sie nicht entgegen ihrer Diagnose urteilen, aber ich glaube du überschätzt die Aussagekraft psychiatrischer Diagnosen. Was unter eine bestimmte Diagnose fällt, ist doch hochumstritten. Und auch die Definition von “Unzurechnungsfähigkeit” ist hoch umstritten. Vor 40 Jahren waren Homosexuelle geisteskrank. Dann trat gesellschaftlicher Wandel ein und sie waren nicht mehr geisteskrank. Natürlich muss man einfach verbindliche Standards festlegen, nach denen dann in der heutigen Zeit entschieden wird, aber dass derartige Diagnosen völlig eindeutig und über jeden Zweifel erhaben sind, ist eine Fehleinschätzung.
Zum Thema Rache/Rechtsfrieden, zugleich @Jusoine: Die Hinweise darauf, dass die Opfer auch durch 21 Jahre Haft nicht lebendig werden und ja, es geht gerade nicht um Freude über eine Strafe. Der Unterschied zwischen beiden ist doch, dass Rache Vergeltung bedeutet. Das Leid, das ein Mensch angerichtet hat, soll ihm selbst zugefügt werden, um es so “auszugleichen”. Das ist nicht möglich, weil das Leid, das Breivik den Opfern zugefügt hat, nicht ungeschehen gemacht werden kann. Worum es aber geht, ist, das Signal an die Gesellschaft auszusenden, dass die Tat ernsthafte Konsequenzen für den Täter hat. Entscheidend ist daber m.E. die Begründung, dass diese Konsequenzen die direkte Folge der Taten sind. Es kommt dabe gar nicht so sehr auf die Höhe oder Härte der Bestrafung an. Die Strafe ist gewissermaßen das “Symbol”, das deutlich macht, dass der Täter für die Tat verantwortlich ist. Deshalb kommt es auch, Jusoine, meiner Meinung nach nicht drauf an, ob der Täter selbst die Verantwortung übernimmt. Es kommt dabei nicht auf seinen Willen an. Ihm wird die Verantwortung auferlegt von der GEsellschaft, die durch das Gericht vertreten wird.
DAS ist der entscheidende Unterschied zu einer Unterbrinung in einer psychiatrischen Anstalt. Möglicherweise sind dort die Folgen für Breivik sogar härter, weil er – vielleicht – sogar lebenslang weggesperrt bleibt. Aber das Signal, das damit verbunden ist, ist nicht, dass er die Verantwortung für seine Taten übernimmt, sondern dass er gar keine Verantwortung übernehmen kann. Er ist unzurechnungsfähig. Er handelte rechtswidrig, aber ohne Schuld. Breivik wird für den Fall, dass sich das Gericht den Gutachten anschließt – das ist der entscheidende Punkt – gerade KEIN Schuldvorwurf gemacht.
@Jusoine, zum Thema: Gericht muss noch verurteilen. Das war mir klar, meine Darstellung bezog sich aber auf die hypothetische, aber nicht ganz unwahrscheinliche Situation einer Verurteilung. Beim nochmaligen Lesen des Beitrags ist mir aufgefallen, dass das insofern aber missverständlich rüberkommt. Vielen Dank für den Hinweis.
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@ Julian,
bitte sei mir nicht böse, dass ich widersprechen muss.
Aber wenn du sagst, dass Gutachten hochumstritten sind,
dann müssten diese ja eigentlich abgeschafft werden.
Bedenke, es gibt auch Fehlurteile. Aber deshalb werden
die Gerichte auch nicht abgeschafft. Gleiches gilt
auch für die Gutachten, es werden sicher immer wieder Fehler dort geschehen, aber sie sind halt mal in einem rechtsstaat-
lichen Verfahren nicht mehr wegzudenken.
Finde es einfach völlig normal in dem Verfahren von Breivik,
dass es so läuft. Wenn die Gutachter ihn für schuldunfähig
halten, dann gehört er eingewiesen. Was gibt es da zu kritisieren ? Man kann sicher hinterfragen, ob das Gut-
achten richtig war, okay, aber nicht das rechtsstaatliche
Prozedere in Frage stellen !
Muss aber zugeben, dein Hinweis auf die Homosexualität ist
richtig. Interessanter Vergleich, danke !
LG
Georg
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