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Immunität von Abgeordneten eignet sich nicht für politische Exempel

Freitag, 10.Februar 2012 von

Aktuell, Antifa

Die Aufhebung der parlamentarischen Immunität der Linkspartei-Abgeordneten Caren Lay und Michael Leutert sind ein besonders fragwürdiges Beispiel für den Umgang mit verfassungsmäßigen Rechten von Abgeordneten und den Verdacht der Instrumentalisierung derselben.

Die Immunität gewählter Abgeordneter ist ein hohes parlamentarisches Gut, das nicht für politische Signale missbraucht werden darf.

Das Instrument der Immunität frei gewählter Abgeordneter vor Strafverfolgung dient in erster Linie dazu, sie vor politisch motivierter Strafverfolgung zu schützen. Daher wenden sich die Ermittlungsbehörden im Fall angezeigter Ermittlungen zunächst an den Immunitätsausschuses des – in diesem Fall – Bundestages und ersucht diesen um Aufhebung der parlamentarischen Immunität der betreffenden Abgeordneten unter Darlegung des Tatvorwurfs und der vorhandenen Verdachtsmomente und ggf. schon erster Beweise. Der Ausschuss entscheidet dann lediglich darüber, ob hier der Verdacht einer politischen Verfolgung besteht oder aber einer Strafverfolgung, um die betreffenden Abgeordneten von der Ausübung ihres Mandats abzuhalten.
Es ist also gerade nicht Aufgabe des Ausschusses, die Strafbarkeit der Vorwürfe zu beurteilen oder gar zu entscheiden, ob eine Straftat verfolgt werden soll. Dies obliegt selbstverständlich alleinig der Justiz.

Zwar bestehen im vorliegenden Fall der Linke – Abgeordneten Lay und Leutert erhebliche Bedenken bezüglich der Strafbarkeit, zumal es sich ja um angebliche Verstöße gegen das (damals aus formellen Gründen nicht gültige) sächsische Versammlunsgesetz aus dem Jahr 2011 handelt. Der eigentliche Skandal dieser Ausschussentscheidung ist aber der Zeitpunkt:

Wenige Tage vor zu erwartenden Naziaufmärschen in Dresden am 13. und 18. Februar scheint hier erneut ein politisches Exempel statuiert werden zu sollen, da von Immunitätsaufhebungen stets auch große öffentliche Signalwirkung ausgeht.

Dies wäre dem Grundgesetz und dem Geist der betroffenen Regelungen alles andere als dienlich und hierbei stellt sich schon die Frage, warum sich die Abgeordneten der SPD hier ebenfalls zustimmend beteiligt haben.

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4 Kommentare

  1. Die Abgeordneten der SPD haben richtig gehandelt. Denn die Rechte der Abgeordneten – und hier ist natürlich die Immunität besonders hervorzuheben – haben nur dann Sinn, wenn sie nicht missbraucht werden.

    Die Immunität sollte man dann nicht so hoch hängen. Man fühle sich an Berlusconi erinnert.

    Gut oder schlecht: Daumen hoch 1 Daumen runter 4

  2. Nun sagt:

    Es passt zur Sarrazin-Partei. Es gibt keine ethischen Grenzen für Sozialdemokraten. Im Zweifel gehen sie sogar über Leichen. Wir wissen das.Erinnern wir uns daran, wer am meisten nach einem direkten Kriegseinsatz der Bundeswehr in Libyen gehechelt hat. Sozialdemokraten. Sie waren geil auf die Barbarei, wie sie dann auch passiert ist. Noch heute beklagen sie, dass Deutschland bei diesem Kriegsverbrechen nicht direkt beteiligt war, dann die NATO hat ja schließlich obsiegt. Ich finde überhaupt keine Worte mehr dafür wie sehr mich die Sozialdemokratie anwidert.

    Gut oder schlecht: Daumen hoch 1 Daumen runter 5

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