ACTA Adé – Scheitern at its best
Donnerstag, 5.Juli 2012 von Nathalie_Golla

ACTA ist am Ende. Zumindest in der bisher vorliegenden Form wird das sogenannte Anti-Priaterie-Gesetz nicht in Kraft treten. Auch wenn Wirtschaftsverbände jetzt einen Schaden für die auf Innovationsfreude fußende “deutsche Wirtschaft” befürchten, ist ACTAs Scheitern ein großer Erfolg für diejenigen, die sich der unwahrscheinlichen Aufgabe gestellt haben, diesen Vertrag zu verhindern.
Aber ACTA-GegnerInnen hatten einen Verbündeten: die ACTA-MacherInnen. Allzu leichtfertig haben die UnterhändlerInnen in ihren Verhandlungen internationale gesetzliche Regelungen gegen Produktpiraterie und sogennantes “Raubkopieren” im Netz miteinander vermischt. Ob ACTA eine krasse Beschneidung der digitalen Freiheitsrechte zur Folge gehabt hätte, darüber zu streiten ist müßig. Der Vertragstext hat so viel Spielraum für wohlfeile Interpretation gelassen, dass die unterzeichnenden Länder reichlich Raum für ihre Auslegung gehabt hätten. Weil zudem etwa China, ein Land, in dem Produktpiraterie einen erheblichen Teil der Wirtschaftsleistung ausmacht, nicht Teil des Abkommens gewesen wäre, war ACTA vor allem eins: Eine stumpfe Waffe, die – wenn überhaupt – ins eigene Fleisch geschnitten hätte. Gut, dass es soweit nicht kommen musste.
Das Ende von ACTA hat gezeigt, wozu Online-Protest fähig ist, wenn die Netzcommunity den Schritt auf die Straße unternimmt.Auf eventuelle Nachfolgeverhandlungen werden die Aktivisten hoffentlich einen ebenso genauen Blick haben. Und der Politik bleibt zu wünschen, dass sie es diesmal nicht versäumt, die Menschen zu beteiligen, über deren Alltag sie bestimmt.
Tags: ACTA, Freiheitsrechte, Netzpolitik







Dr. Hans Peter Uhl meint, es gäbe “kein Recht sich zu verstecken”. Warum versteckt er dann seine Gesetzvorschläge zum Meldegesetz und will nicht offen über solche Vorschriften beraten?
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