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	<title>Juso Blog &#187; Kinderarmut</title>
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	<description>Gemeinsam verändern</description>
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		<title>Bildungsmurks und Existenzsicherung</title>
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		<pubDate>Thu, 14 Oct 2010 10:51:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sonja</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit & Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Schwarz/ Gelb]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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		<description><![CDATA[Noch zweieinhalb Monate, dann ist es soweit. Der Auftrag des Verfassungsgerichts, Kindern eine vernünftiges Existenzminimum zukommen zu lassen, das die Bedürfnisse der Kinder auch wirklich berücksichtigt, muss ab 1.1.2011 erfüllt werden. 2011. Eigentlich unglaublich, dass es bisher nicht geschafft wurde, das zu erreichen, zählt man sich doch gerne zu den hochentwickelten Industrieländern. Aber nun gut, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_2745" class="wp-caption alignright" style="width: 160px"><a href="http://blog.jusos.de/uploads/Fotolia_8002105_XS.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-2745" title="Hartz-4-Antrag" src="http://blog.jusos.de/uploads/Fotolia_8002105_XS-150x150.jpg" alt="© Harald07 - Fotolia.com" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">© Harald07 - Fotolia.com</p></div>
<p>Noch zweieinhalb Monate, dann ist es soweit. Der Auftrag des Verfassungsgerichts, Kindern eine vernünftiges Existenzminimum zukommen zu lassen, das die Bedürfnisse der Kinder auch wirklich berücksichtigt, muss ab 1.1.2011 erfüllt werden. 2011. Eigentlich unglaublich, dass es bisher nicht geschafft wurde, das zu erreichen, zählt man sich doch gerne zu den hochentwickelten Industrieländern. Aber nun gut, immerhin 2011.</p>
<p>Doch auch das scheint zum Scheitern verurteilt zu sein. Seit Ursula von der Leyen bedürfnisdeckende Gutscheine für sich entdeckt hat, wird überhaupt nicht mehr in eine andere Richtung weitergedacht. Zum Beispiel, dass man auch Bildungsinfrastruktur weiter ausbauen könnte oder gar den Regelsatz nicht nur minimal, sondern deutlich erhöhen könnte (auf Grundlage seriöser Berechnungen natürlich, aber der Hinweis ist ja überflüssig&#8230;)</p>
<p>Immerhin: von der Leyen hat bei ihren Gutscheinen nun weitergedacht oder denken lassen. Soll heißen, sie geht auf die Kritik der Bundesagentur für Arbeit und verschiedener Verbände ein, die vorgebracht hatten, dass MitarbeiterInnen in den ARGEn keine SozialarbeiterInnen seine. Ach nee&#8230;</p>
<p>Die Überlegungen gehen nun dahin, dass vielleicht kommunale Jugendämter für die Gutscheine verantwortlich sind, weil sie ja viel besser wissen, was für Kinder gut ist. Ein Lichtblick in der Debatte.</p>
<p>Was aber nicht heißen soll, dass die Gutscheine nun eine Top-Idee von von der Leyen sind. Es bleibt dabei, dass sie diskriminieren, den Elternwillen herabsetzen und Hartz-IV-Eltern wirklich gar nichts zutrauen. Dass eigentlich wieder nur Stückwerk betrieben wird und kein Gesamtkonzept zur Existenzsicherung von Kindern entwickelt wird. Dass Umsetzungsschwierigkeiten und praktische Probleme so stark sind, dass Kinder aus ärmeren Familien wohl noch über den 1.1.2011 hinaus darauf warten, dass sie adäquate Leistungen bekommen. Und dass es vielleicht soweit kommt, dass Leistungen nicht abgerufen werden, weil das System viel zu kompliziert ist. Der Finanzminister wird’s danken, die Gesellschaft sollte es nicht.</p>
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		<title>Mehr Geld für &#8220;Hartz-IV-Kinder&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 17:44:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Höschele</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Kinderarmut]]></category>
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		<description><![CDATA[Am morgigen Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Hartz-IV-Regelungen verkünden. Im Januar 2010 erhielten 6,75 Millionen Menschen Hartz IV, darunter fast 1,7 Millionen Kinder. Zu erwarten ist, dass das Gericht mindestens die bisherige Regelung der Kinderregelsätze für verfassungswidrig erklären wird, vielleicht sogar die Höhe der Hartz-Sätze insgesamt. Dieses Urteil bietet der Bundesregierung die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.jusos.de/uploads/kinder-in-der-schule.jpg"><img class="size-medium wp-image-324  alignleft" title="kinder-in-der-schule" src="http://blog.jusos.de/uploads/kinder-in-der-schule-300x200.jpg" alt="kinder-in-der-schule" width="300" height="200" /></a>Am morgigen Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Hartz-IV-Regelungen verkünden. Im Januar 2010 erhielten 6,75 Millionen Menschen Hartz IV, darunter fast  1,7 Millionen Kinder. Zu erwarten ist, dass das Gericht mindestens die bisherige Regelung der Kinderregelsätze für verfassungswidrig erklären wird, vielleicht sogar die Höhe der Hartz-Sätze insgesamt.</p>
<p>Dieses Urteil bietet der Bundesregierung die Möglichkeit, ihre verfehlte Politik bei der finanziellen Kinderförderung zu korrigieren. Bisher betreibt sie eine <strong>unsoziale Drei-Klassen-Kinderpolitik</strong>, die Kinder reicher Eltern bevorzugt und vor allem diejenigen Kinder unberücksichtigt lässt, die an dringensten mehr Geld benötigen:</p>
<ul>
<li>Reiche Eltern profitieren durch die Anhebung des Kinderfreibetrags am Jahresbeginn am meisten &#8211; sie erhalten pro Kind monatlich 35 Euro mehr. Vom Kinderfreibetrag profitieren allerdings nur 20 Prozent aller Haushalte mit Kindern (aber vermutlich 100% der FDP-WählerInnen mit Kindern), die restlichen 80 Prozent haben ein zu geringes zu versteuerndes Einkommen und erhalten stattdessen Kindergeld ausgezahlt.</li>
<li>Eltern mit normalem Einkommen erhalten seit 1. Januar monatlich 20 Euro Kindergeld mehr pro Kind.</li>
<li>Arme, auf Hartz IV angewiesene Eltern &#8211; und ihre Kinder &#8211; gehen bei Schwarz-Gelb leer aus: Ihnen wird die Kindergelderhöhung wieder vom Arbeitslosengeld abgezogen. Für den Januar müssen die Eltern nun sogar die an sie ausgezahlte Kindergelderhöhung zurückzahlen.</li>
</ul>
<p>Unabhängig vom morgigen Urteil: Ein höherer Regelsatz für Kinder ist  überfällig. Kinder brauchen mehr zum Leben als ihnen durch Hartz IV derzeit zugestanden wird. <a href="http://blog.jusos.de/2009/04/fur-einen-eigenen-und-bedarfsdeckenden-kinderregelsatz-im-arbeitslosengeld-ii/">Wir  Jusos fordern schon länger <strong>einen eigenen und bedarfsdeckenden  Kinderregelsatz</strong></a> und mittelfristig den Ausbau zu einer eigenständigen Kindergrundsicherung (<a href="http://www.jusos.de/sites/default/files/Beschlussbuch_bund_Buko_2007.pdf">PDF-Download, S.64</a>).</p>
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		<title>Entscheidung über Armut oder Teilhabe</title>
		<link>http://blog.jusos.de/2009/10/entscheidung-uber-armut-oder-teilhabe/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Oct 2009 12:37:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Margraf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit & Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[BVerfG]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderarmut]]></category>
		<category><![CDATA[Regelsätze]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob die Regelleistungen bei „Hartz IV“ für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bzw. Familien mit Kindern in diesem Alter, verfassungsgemäß sind. Der sogenannte Grundrechtesenat des obersten deutschen Gerichts entscheidet nicht nur darüber, ob es angemessen ist, Kinder aus Hartz IV-Familien und solche, die Sozialhilfe erhalten, unterschiedlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob die Regelleistungen bei „Hartz IV“ für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bzw. Familien mit Kindern in diesem Alter, verfassungsgemäß sind. Der sogenannte Grundrechtesenat des obersten deutschen Gerichts entscheidet nicht nur darüber, ob es angemessen ist, Kinder aus Hartz IV-Familien und solche, die Sozialhilfe erhalten, unterschiedlich zu behandeln. Das Urteil wird in jedem Fall auch ein politisches sein, da es auch um die Bedeutung unseres in der Verfassung verankerten Sozialstaatsprinzips geht, ob man von der Grundsicherung überhaupt leben kann, es gesellschaftliche Teilhabe garantiert oder garantieren soll, und ob Kinder und Jugendliche pauschal weniger Teilhabemöglichkeiten zugestanden werden darf.</p>
<p><a href="http://blog.jusos.de/uploads/bverfg1.jpg"><img src="http://blog.jusos.de/uploads/bverfg1-300x225.jpg" alt="bverfg1" width="300" height="225" class="alignleft size-medium wp-image-2044" /></a>Derzeit erhalten Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit „Hartz IV-EmpfängerInnen“ leben, einen pauschalierten Regelsatz von 70 % unterhalb der Leistungen für Erwachsene. Zwar hat der Gesetzgeber die ursprünglichen Regelungen ab 1. Juli dieses Jahres etwas korrigiert, sodass die Sätze auf jetzt 215 Euro für die Jüngsten und 287 für die Ältesten  leicht angehoben und für jedes Kind noch 100 € zusätzlich gezahlt wurden. Doch auch hier existieren noch immer willkürliche Festlegungen.<br />
Die Regelsätze für Kinder leiten sich ausgerechnet von den Sätzen für Ein-Personen-Haushalte ab. Diese taugen allerdings nur sehr bedingt als Maßstab für deren Bedarfe, da der Wert maßgeblich von älteren Alleinstehenden beeinflusst wird.. Laut hessischem Landessozialgericht lässt der Gesetzgeber den Betreuungs- und Erziehungsbedarf für Kinder völlig unberücksichtigt. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gehört dieser aber zum Existenzminimum das zu wahren schließlich auch eine Frage der Menschenwürde ist. Auch sei nicht zu erkennen, inwiefern der Gesetz- und Verordnungsgeber Bildungsausgaben in die Regelleistung von Kindern und Jugendlichen einberechnet habe. Die seit dem 1. Juli gezahlten 100 € je Schuljahr und Kind beheben die Unterdeckung nicht ansatzweise.</p>
<p>Besonders deutlich wird die Ungleichbehandlung und die wachsende Kinderarmut in „Hartz IV“ mit Blick auf andere gesetzliche Regelungen. Lagen die Sätze beim Arbeitslosengeld II ursprünglich bei nur 207 Euro bei Kindern bis 13 Jahren und bei 276 Euro bis 18 Jahren, wobei das Kindergeld als Einkommen zu 100 % angerechnet wird, empfahl man beim Pflegegeld für Kinder bis 7 Jahre 397 Euro, bis 14 Jahre 442 Euro und bis 18 Jahre 547 Euro; beim Kindesunterhalt ergeben sich, wenn man das Kindergeld berücksichtigt, Zahlungen zwischen 276 und 361 Euro.<br />
Es ist somit wenig überzeugend, scheinbar aus haushaltspolitischen Sparzwängen, beim ALG II von einem niedrigeren Existenzminimum auszugehen. Gesellschaftliche Teilhabe bedeutet eben auch, in Hartz IV kulturelle Angebote wahrnehmen zu können, Mitglied im Sportverein zu sein oder die Möglichkeit zu haben, sich politisch zu engagieren. Allein ein Kinobesuch in Berlin kostet für einen Erwachsenen mit Kind, Nahverkehrsticket eingeschlossen, 16 € Minimum; mehr als der Tagesbedarf im Regelsatz zugesteht.</p>
<p>Will die Politik den Sozialstaat ernst nehmen, muss sie für die Grundsicherung der Menschen wesentlich mehr Geld in die Hand nehmen. Die nun geplante und längst überfällige Erhöhung des Schonvermögens hilft da nur wenig, zumal es in diesem Jahr lediglich 0,2 % aller Hartz IV-Anträge betraf, den Haushalt also kaum belasten dürfte. Entscheidend sind die Regelsätze, die derzeit menschenwürdiges Leben kaum sicherstellen dürften!<br />
Gesellschaftliche Teilhabe und gleiche Lebens- und Aufstiegschancen sind jedoch nicht allein von Regelsätzen abhängig. Entscheidend sind auch grundsätzliche Reformen bei Steuer-, Arbeitsmarkt- oder Bildungspolitik, beispielsweise durch Mindestlöhne, längeres gemeinsames Lernen, individuelle Betreuung, gebührenfreie Bildung oder aber kostenloses Mittagessen in Kita und Schule.<br />
Das Verfassungsgericht entscheidet zunächst über die Regelsätze der Kinder. Vielleicht sorgt ja ein Richterspruch für eine Kehrtwende in der Sozialpolitik.</p>
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